EU-Kommission will vollständig transparentes Register über wirtschaftlich Berechtigte
ONE: Bundesregierung sollte Kommissionsvorschlag unterstützen und letzte Schlupflöcher schließen
Berlin, 5. Juli 2016. Die EU-Kommission hat heute Änderungsvorschläge zur Vierten Anti-Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Die Änderungsvorschläge, die maßgeblich durch die Entwicklungen rund um die Panama Papers vorangetrieben wurden, sollen mehr Transparenz darüber bringen, wer wirklich hinter Unternehmen und Trusts steckt.
Die Vorschläge sehen vor, dass die Register über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und kommerziell geführten Trusts öffentlich zugänglich sein sollen. Bislang musste ein nicht näher definiertes „legitimes Interesse“ nachgewiesen werden. Leider ist dieses noch immer nötig, um an die Informationen von allen anderen Trust-Konstruktionen zu kommen. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen diesen Fehler noch beheben, um volle Transparenz herzustellen.
Tobias Kahler, Deutschland-Direktor von ONE, ist erfreut über den Vorstoß der EU-Kommission: „Die Europäische Kommission hat heute einen großen Schritt hin zu voller Transparenz darüber unternommen, wer wirklich hinter Unternehmen und Trusts steckt. Diese Informationen helfen Menschen in armen Ländern, sicherzustellen, dass Scheinfirmen nicht dazu genutzt werden, Geld auf illegalen Wegen zu waschen und so der Gemeinschaft zu entziehen. Jedes Jahr verlassen rund eine Billion US-Dollar Entwicklungsländer auf illegalem Weg.“ Kahler fährt fort: „Wir sind fast am Ziel. Allerdings nur fast, denn die Kommission hat ein gefährliches Schlupfloch in ihrem Vorschlag behalten, da nicht alle Trust-Konstruktionen erfasst werden. So können Kriminelle ihre Aktivitäten über solche Ausnahmeregelungen weiter aufrechterhalten.“ An die Bundesregierung gewandt, sagt Kahler: „Deutschland sollte diese Stärkung der Anti-Geldwäscherichtlinie unterstützen und dazu beitragen, auch die letzten Schlupflöcher zu schließen.“