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EU will Scheinfirmen verhindern

ONE: Erster Schritt, um Korruption weltweit den Kampf anzusagen

Berlin, 20. Februar 2014. Die entwicklungspolitische Organisation ONE begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, Informationen über die wahren Eigentümer von Unternehmen und Trusts, die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, öffentlich zugänglich zu machen. Dies wird für Industrie- und Entwicklungsländern von großem Nutzen sein. Die heutige Entscheidung über die Anti-Geldwäscherichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um der Korruption weltweit den Kampf anzusagen. ONE fordert, dass Deutschland diese Position im Ministerrat unterstützt.

Tobias Kahler, Deutschland-Direktor von ONE, sagte: „Wir sollten den Mitgliedern des Europäischen Parlaments danken. Sie haben Drogendealern, Waffenschmugglern und Menschenhändlern, die Geld waschen, heute den Kampf angesagt. Bislang konnte viel zu viel Geld mittels Scheinfirmen außer Landes geschafft werden. Geld, mit dem Regierungen auf der ganzen Welt lebensrettende Gesundheitsmaßnahmen oder wirtschaftsfördernde Landwirtschaftsprojekte hätten finanzieren können. Bis heute haben Gesetze verhindert, dass die wahren Eigentümer von Unternehmen und Trusts bekannt sein müssen. Daher war es unmöglich, illegal abgeflossenem Geld, das eigentlich für die öffentliche Hand bestimmt war, auf die Spur zu kommen.“

Kahler fordert, dass Deutschland sich wie im Koalitionsvertrag vorgesehen auch im Ministerrat eindeutig für die Einführung öffentlicher Register für Unternehmen und Trusts ausspricht: „Endlich können wir anfangen, Licht ins Dunkel von kriminellen Machenschaften bringen. Bürger und Strafverfolgungsbehörden gleichermaßen können Zugang zu den Informationen bekommen und illegale Geldflüsse aufspüren. Dies ist eine klare Entscheidung für Transparenz und Offenheit und gegen Geheimniskrämerei. Diese Entscheidung muss jetzt vom Ministerrat übernommen werden. Gerade Deutschland sollte sich dafür stark machen, schließlich sieht dies der Koalitionsvertrag so vor. Viele Länder wollen volle Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Trusts. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten müssen die Position des Parlaments jetzt unterstützen und die Richtlinie unter der griechischen Ratspräsidentschaft zum Abschluss bringen.“

Informationen für Journalisten:

1.    Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments ECON und LIBE haben die Richtlinie heute beschlossen.

2.    Der EU-Ministerrat wird die Anti-Geldwäscherichtlinie in einem Arbeitsgruppentreffen am 25. Februar diskutieren. Sobald der Ministerrat seine Position finalisiert hat, wird der Rat die sogenannten Trilog-Verhandlungen aufnehmen und das Gesetzt beschließen.

3.    Ein öffentliches Register über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Trusts:

  • gibt Bürgern und Journalisten in Entwicklungsländern Zugang zu Informationen, die sie benötigen, um Geldflüsse nachverfolgen und Korruption aufspüren zu können
  • hilft, die Datenqualität zu verbessern. So können Menschen Daten besser überprüfen und fehlerhafte Angaben identifizieren und korrigieren
  • hilft Banken und anderen Finanzinstitutionen, ihrer Sorgfaltspflicht effektiver nachzukommen, ersetzt diese aber nicht
  • stellt sicher, dass Unternehmen wissen, mit wem sie Geschäfte machen
  • trägt dazu bei, Recht effektiver durchzusetzen (durch mehr Überprüfung, mehr Verfahren und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte)